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   OLG Frankfurt, 15.06.2021 - 2 WF 67/21   

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https://dejure.org/2021,31879
OLG Frankfurt, 15.06.2021 - 2 WF 67/21 (https://dejure.org/2021,31879)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15.06.2021 - 2 WF 67/21 (https://dejure.org/2021,31879)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15. Juni 2021 - 2 WF 67/21 (https://dejure.org/2021,31879)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 91a ZPO, § 243 FamFG
    Überprüfung von Ermessensentscheidung nach § 243 FamFG durch Beschwerdegericht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 91a ZPO ; § 243 FamFG
    Überprüfung von Ermessensentscheidung nach § 243 FamFG durch Beschwerdegericht

  • rechtsportal.de

    § 91a ZPO ; § 243 FamFG
    Überprüfung von Ermessensentscheidung nach § 243 FamFG durch Beschwerdegericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 28.09.2011 - XII ZB 2/11

    Vergleich ohne Kostenregelung in einer Unterhaltssache: Anfechtbarkeit der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.06.2021 - 2 WF 67/21
    Maßgeblich für die Kostenentscheidung ist vorliegend allein die Vorschrift des § 243 FamFG, die die Vorschriften der Zivilprozessordnung über die Verteilung der Kosten in Unterhaltssachen vollständig verdrängt (vgl. BGH, Beschluss vom 28.9.2011, XII ZB 2/11).
  • BGH, 12.10.2016 - XII ZB 372/16

    Versorgungsausgleichssache: Eigene Ermessensentscheidung des Beschwerdegerichts

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.06.2021 - 2 WF 67/21
    Das Beschwerdegericht hat eine vollständige Prüfung des Sachverhalts vorzunehmen und auf dieser Grundlage auch eigene Ermessenserwägungen anzustellen (vgl. BGH, Beschluss vom 12.10.2016, XII ZB 372/16).
  • OLG Frankfurt, 20.11.2020 - 4 WF 112/20

    Kostenentscheidung nach Vergleich in Unterhaltssache

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.06.2021 - 2 WF 67/21
    Vor diesem Hintergrund spricht einiges dafür, dass das dem Familiengericht nach § 243 FamFG eingeräumte Ermessen der vollständigen Überprüfung durch das Beschwerdegericht unterliegt, so dass das Beschwerdegericht auch berechtigt und verpflichtet ist, selbst an Stelle des erstinstanzlichen Gerichts eigenes Ermessen auszuüben (so OLG Frankfurt, Beschluss vom 20.11.2020, 4 WF 112/20 ; Eickelmann in Haußleiter, FamFG, 2. Aufl., § 243 FamFG, Rn. 24; Meyer in Johannsen/Henrich/Althammer, Familienrecht, 7. Aufl. § 243 FamFG, Rn. 12).
  • OLG Stuttgart, 10.01.2011 - 15 WF 2/11

    Unterhaltssache: Statthaftigkeit der isolierten Anfechtung einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.06.2021 - 2 WF 67/21
    eigenes Ermessen des Beschwerdegerichts ersetzt würde (vgl. Schlünder in Beck Onlinekommentar zum FamFG, 38. Edition, § 243 FamFG, Rn. 19; Giers in Keidel, FamFG, 20. Aufl., § 243 FamFG, Rn. 11; OLG Stuttgart, BeckRS 2011, 01335;.
  • OLG Brandenburg, 10.03.2023 - 13 UF 104/22

    Unterhaltsverpflichtung im Insolvenzverfahren; Verjährung des

    Da das Gericht im Rahmen von § 243 FamFG nach billigem Ermessen über die Verteilung der Kosten des Verfahrens auf die Beteiligten entscheidet, wobei alle Umstände des Einzelfalles Berücksichtigung finden können, kommt der Frage des Obsiegens und Unterliegens im Falle einer streitigen Fortführung des Verfahrens anders als bei der Kostenentscheidung nach § 91 a ZPO keine entscheidende Bedeutung bei (OLG Frankfurt, Beschluss vom 15. Juni 2021 - 2 WF 67/21 -, Rn. 19, juris).
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